030 417 483 56
030 417 483 57
info@3s-systembau-berlin.de

Bauantragsverfahren - Bestimmungen / Bauvorschriften

Bauordnungs- und Abstandflächenrechtlich sind speziell Garagen nach § 6 Abs. 11 BauO privilegiert und dürfen deshalb an die Nachbargrenze als Grenzbebauung aufgestellt werden.
 

Eine Garage / Carport ist als priviligiert zu betrachten wenn sie bestimmte Kriterien nach den Bauvorschriften der jeweiligen Bundesländer erfüllt:

  • Einhaltung der Abstandsflächen / Grenzabstände / Baufluchtlinie
  • Einhaltung der zulässigen Wandlänge (Längenaussenmaß) an der Grenze
  • Einhaltung der zulässigen Wandfläche / Wandhöhe oder mittleren Wandhöhe
  • nicht Überschreitung der zulässigen bebauten Grundfläche (z.B. 30 qm oder 50 qm)
Je nach Bundesland gilt der Abstand zur Nachbargrenze z.B. in Berlin mit 0,00 m direkt an die Grenze, z.B. in Brandenburg innerhalb von 0,00 bis 3,00 m als Grenzbebauung.
 
Grenzbebauungen nach Landesbauordnungen.
Zulässige Grenzabstände, Längen und Höhen für Garagen.
 
 
Sind die Voraussetzungen für den Bau einer sogenannten priviligierten Garage nicht gegeben muss ein Bauantragsverfahren zum Erhalt der Baugenehmigung eingeleitet werden.
Die Anforderungen für die Erstellung des Bauantrages sind nach Bundesland unterschiedlich.
 

Für die meisten Bundesländer benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bauantragsformular mit Adresse der Baustelle
  • Angaben mit Adresse zur Bauherrin / zum Bauherrn
  • Angaben zum Grundstückseigentümer
  • Baubeschreibung
  • Bebauungsplan, wenn vorhanden
  • Lageplan der Garage / Carport mit Angabe der Grenzabstände
  • Gestaltung und Lage der Zufahrt
  • Berechnung und Darstellung der Entwässerung
  • Bauzeichnungen (Grundriss und Ansichten)
  • Statik und Erklärungsblatt zur Statik (bei Fertiggaragen Typenstatik)
  • Erhebungsbogen und Erklärung des Objektplaners
  • Eintragungsbescheid des Enrwurfsverfassers und des Tragwerkplaners
Weitere Unterlagen wie Prüfstatiker, Bodengutachten beizubringen liegen nach Erfordernissen und im Ermessen der Bauämtern der jeweiligen Länder und Gemeinden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Bestimmungen.

Architektenberatung, Planung und Serviceleistungen für Garagenbau.

Schnellere und preiswerte Baugenehmigung, da eine generelle Typenzulassung für die Bundesrepublik Deutschland vom Prüfamt für Baustatistik Nr. L96-007 vorliegt. Sie sparen Statikerkosten.
 
 
 
Der 3IS Beratungsdienst – Schreiben Sie uns.

Unser Ingenieurbüro wird Sie gern beraten. Außerdem stehen Ihnen 3IS Fachberater im Außendienst zu Hause zur Verfügung. Der 3IS Entwurfsdienst sorgt für eine richtige Einteilung und die beste Ausnutzung Ihres Grundstückes, Pläne und Berechnungen für Ihren Bauantrag werden Ihnen erstellt. Einzelheiten finden Sie ausführlich in der Preisliste.

Anhand Ihres Lageplans arbeiten wir Ihnen kostenlos einen Bebauungsvorschlag aus. Ihr 3IS Fachberater vermittelt Ihnen die Besichtigung eines echten 3IS Gebäudes. Was planen Sie? Wir suchen dann etwas Passendes für Sie aus.
 
Formulare / Bescheinigungen
INFO unverbindlich und kostenlos